Katzenkastration ist Tierschutz!
Eine Akzeptanz des Populationsanstieges von Katzen über das bereits erreichte, kaum noch erträgliche und offensichtlich nicht mehr beherrschbare Maß hinaus, verstößt gegen §1 Tierschutzgesetz. Es hat sich gezeigt, dass die bisher betriebenen und weiterhin laufenden Kastrationen von Katzen durch die Tierschutzvereine für sich allein gesehen nicht geeignet sind, wirkungsvoll und dauerhaft eine Stabilisierung der Population auf niedrigem Stand zu gewährleisten.
Zum Zwecke der Gefahrenabwehr müssen deshalb weitergehende ordnungsrechtliche Maßnahmen getroffen werden.
Der Bestand herrenloser Katzen als auch der Bestand locker über Futterangebote an den Menschen gewohnter unkastrierter Katzen ergänzt sich ständig aus den vorhandenen Freigängerkatzen, deren Nachkommen nicht in menschlicher Obhut aufgenommen werden. Durch das Kastrations- und Kennzeichnungsgebot für freilaufende, in Obhut des Menschen gehaltene Katzen, können die geschilderten Probleme deutlich abgeschwächt werden.
Katzenhilfe-Westerwald e.V.
Sonja Stahl
56470 Bad Marienberg
An der Schmiede 16
Rheinland-Pfalz
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